Reitbuch

Reitschule Söhrewald

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Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reitschule Schneider GmbH

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Reitschule Schneider GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführerin Marie Schneider, Schulstr. 29, 34320 Söhrewald

1.Unterrichtsform im Reitblock

Die Reitschule verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages geeignete Reitpferde und qualifizierte Trainer für den Reitunterricht zur Verfügung zu stellen.

Der Reitschulunterricht wird als Einzelunterricht, Partnerunterricht oder Gruppenunterricht im Reitschulblock erteilt. Ein Reitschulblock (= die Schulzeit zwischen den jeweiligen Schulferien in Hessen) beinhaltet während der Schulzeit einmal wöchentlich die oben gewählte Unterrichtseinheit an einem festgelegten Termin (Wochentag/Uhrzeit), der zwischen den Parteien vor Beginn des jeweiligen Reitschulblocks abgestimmt wird.

Die Ausbildung nach Hippolini® erfolgt nach dem Hippolini® Konzept im Gruppenunterricht. Je nach Gruppengröße variiert die Dauer des Hippolini® Angebots.

2. Vertragsdauer, Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Ein Reitschulblock beginnt frühestens jeweils am 1. Schultag nach den Schulferien (Land Hessen) und endet am letzten Schultag. Nach den anschließend beginnenden Schulferien beginnt sodann am darauf folgenden 1. Schultag nach diesen Ferien ein neuer Reitschulblock.

Eine Kündigung ist jederzeit durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Reitschulblocks (= letzter Schultag des jeweils laufenden Reitschulblocks) möglich.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang der Kündigung bei der Reitschule oder dem Reitschüler an.

3. Vergütung

Die vom Reitschüler für den oben gewählten Unterricht zu zahlende Vergütung beträgt für

wobei die Vergütung immer insgesamt für jeden Reitschulblock berechnet und geschuldet wird. Es gibt Reitschulblöcke um folgende Ferien: Weihnachtsferien, Osterferien, Sommerferien und Herbstferien. (Beispiel für einen Reitschulblock: 1. Tag nach den Weihnachtsferien bis zum letzten Schultag vor den Osterferien).

Die Vergütung für den Reitunterricht wird am Ende des Monats in Rechnung gestellt.

Die Vergütung wird bis zum 15. Wochentag nach Beginn des Monats per Lastschriftverfahren von dem angegebenen Konto des Reitschülers abgebucht.

Sofern der Reitschüler während eines laufenden Reitschulblocks diesen Vertrag beginnt, wird dieser von der Reitschule auch nur entsprechend der bis zum Ende dieses Reitschulblocks vorhandenen Wochen abgerechnet.

Der Reitschüler, ggfls. der Erziehungsberechtigte, ist verpflichtet, Veränderungen der Bankverbindung der Reitschule umgehend mitzuteilen. Bei Zahlungsverzug, Rückbuchung, ungedecktem Konto o.ä. fallen Bearbeitungsgebühren für Mahnungen etc. in Höhe von 10,00 Euro zzgl. der Bankgebühren an.

4. Reitunterricht

Der Reitunterricht findet grundsätzlich immer statt und kann auf dem Gelände des Islandpferdehofs Söhrewald als Ausritt und als Theoriestunde durchgeführt werden. An den gesetzlichen Feiertagen und Schulferien in Hessen findet kein Reitunterricht im Reitschulblock statt.

Sollte der Reitunterricht aus betrieblichen Gründen abgesagt werden, so wird dem Reitschüler ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von der Reitschule nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden müssen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Die Reitschule ist jedoch auch in diesen Fällen bemüht, den Reitschüler im Rahmen der nach dem Tierschutzgesetz vorgeschriebenen täglichen Bewegung von Pferden unter Aufsicht mit einzusetzen.

Nimmt der Reitschüler den Unterricht nicht wahr, hat er keinen Anspruch auf einen Nachholunterricht. Die nicht wahrgenommene Unterrichtseinheit wird in Rechnung gestellt. Bei Verhinderung ist die Reitschulleitung oder Reitlehrerin zu benachrichtigen. Der Reitunterricht kann ausschließlich im Hippolini Mini Club bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden.

Es besteht die Möglichkeit einen Nachholtermin im Reitbuch selbstständig zu buchen. Sollte es keinen freien Termin geben, hat der Reitschüler keinen Anspruch auf einen Nachholunterricht.

Reitschüler sind verpflichtet, rechtzeitig vor Beginn der Reitstunde zu erscheinen, ihr Pferd zu putzen, zu satteln und aufzutrensen sowie sich nach der Reitstunde an der Pferdepflege zu beteiligen. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Geländes der Reitanlage auf eigene Gefahr. Sobald der Reitschüler sich nachweislich bei der Reitschule bzw. dem Reitlehrer gemeldet hat, übernimmt die Reitschule bei Minderjährigen die Aufsichtspflicht. Über die Reitstunde hinaus besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule. Der Reitschüler hat den Anweisungen der Reitlehrer und des Stallpersonals unbedingt Folge zu leisten.

5. Haftung

Der Reitschüler ist verpflichtet, sich während des Reitunterrichtes durch geeignete Kleidung (Reithose, Reitstiefel oder festes Schuhwerk mit Absatz) und durch das Tragen einer nach den gängigen TÜV-Normen zugelassenen Sicherheitsreitkappe vor Verletzungen zu schützen.

Die Reitschule und der landwirtschaftliche Betrieb Islandpferdehof, auf dem der Reitunterricht stattfindet, haften nicht für Schäden, welche sich der Reitschüler bei der Inanspruchnahme der Leistungen bzw. bei der Benutzung der Einrichtung zuzieht, es sei denn, der Schaden resultiert aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen, die der Reitschule zuzurechnen sind. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für die Teilnahme am Reitunterricht muss jeder Reitschüler haftpflichtversichert sein.

Für persönliches Eigentum (z.B. Kleidung, Geld oder sonstige Wertsachen) der Reitschüler übernimmt die Reitschule keine Haftung.

6. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Datenschutzerklärung und Einwilligung zur Datennutzung

Für die Bearbeitung der Anmeldung zum Reitunterricht sowie zur Bearbeitung und Durchführung des Reitvertrages ist eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Reitschule Schneider GmbH erforderlich.

Mit der Anmeldung bei der Reitschule erkenne ich die Datenschutzerklärung an.

1. Mit der Anmeldung bzw. Vertragsschluss werden folgende Daten des Reitschüler gespeichert: Name, Vorname, Adresse, Telefon, E-Mail, Geburtsdatum, Geschlecht, Bankverbindung und bei Minderjährigen die gesetzliche Vertretung.

2. Die Telefonnummer des Reitschülers bzw. der gesetzlichen Vertretung werden der Fachlehrkraft zur Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt.

3. Die erhobenen Daten werden für die Dauer der Vertragsdurchführung gespeichert; nach Ende des Vertragsverhältnisses sind wir verpflichtet, die steuerrelevanten Unterlagen für 10 Jahre nach Jahresabschluss und Ende des Kalenderjahres aufzubewahren. Anschließend werden die Daten gelöscht.

4. Auskünfte über die gespeicherten Daten können Sie jederzeit bei der Reitschule Schneider GmbH einholen.

5. Die Einwilligung zur Datenspeicherung kann jederzeit widerrufen werden.